FAQ

Häufige Fragen zum Tree House Collective e.V.

Unsere aktuelle Satzung ist öffentlich einsehbar auf dieser Seite.

Vorstand: 1. & 2. Vorsitzende*r, Schatzmeister – alle sind einzelvertretungsberechtigt.

Mitgliederversammlung: höchstes beschlussfassendes Organ.

Anbaurat: plant und überwacht den gemeinschaftlichen Anbau.

Präventionsbeauftragte: verantwortlich für Gesundheits- und Jugendschutz.

Nein. Eine gleichzeitige Mitgliedschaft in mehreren Cannabis-Anbauvereinigungen ist gesetzlich ausgeschlossen.

Ja. Unser Verein nimmt ausschließlich Personen ab 21 Jahren auf.

Eintritt erfolgt über eine Selbstauskunft mit Lichtbildausweis und aktiver Mitwirkung am Anbau oder Vereinsleben.

  • Fixer Mitgliedsbeitrag: 23,80 € / Monat
  • Verbrauchsabhängige Umlage: ca. 7 € / Gramm
  • Beispiel (25 g monatlich): 23,80  € + 175 € = 198,8 € / Monat

💡 Der Verein verfolgt keine Gewinnerzielung – alle Einnahmen dienen ausschließlich der Kostendeckung.

Vorstandsmitglieder haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Mitglieder erhalten bei Austritt keine Anteile am Vereinsvermögen.

  • Mitglieder werden nicht öffentlich benannt.
  • Keine Datenweitergabe an Dritte (außer auf behördliche Anordnung).
  • Sichere Datenverarbeitung gemäß DSGVO.
  • Diskrete persönliche Abgabe verläuft vereinsintern.