Häufige Fragen zum Tree House Collective e.V.
Unsere aktuelle Satzung ist öffentlich einsehbar auf dieser Seite.
Vorstand: 1. & 2. Vorsitzende*r, Schatzmeister – alle sind einzelvertretungsberechtigt.
Mitgliederversammlung: höchstes beschlussfassendes Organ.
Anbaurat: plant und überwacht den gemeinschaftlichen Anbau.
Präventionsbeauftragte: verantwortlich für Gesundheits- und Jugendschutz.
Nein. Eine gleichzeitige Mitgliedschaft in mehreren Cannabis-Anbauvereinigungen ist gesetzlich ausgeschlossen.
Ja. Unser Verein nimmt ausschließlich Personen ab 21 Jahren auf.
Eintritt erfolgt über eine Selbstauskunft mit Lichtbildausweis und aktiver Mitwirkung am Anbau oder Vereinsleben.
- Fixer Mitgliedsbeitrag: 23,80 € / Monat
- Verbrauchsabhängige Umlage: ca. 7 € / Gramm
- Beispiel (25 g monatlich): 23,80 € + 175 € = 198,8 € / Monat
💡 Der Verein verfolgt keine Gewinnerzielung – alle Einnahmen dienen ausschließlich der Kostendeckung.
Vorstandsmitglieder haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Mitglieder erhalten bei Austritt keine Anteile am Vereinsvermögen.
- Mitglieder werden nicht öffentlich benannt.
- Keine Datenweitergabe an Dritte (außer auf behördliche Anordnung).
- Sichere Datenverarbeitung gemäß DSGVO.
- Diskrete persönliche Abgabe verläuft vereinsintern.
